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Antworten auf Fragen zum KRBW

Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen (FAQs) zu verschiedenen Themen rund um das Krebsregister Baden-Württemberg (KRBW).

Wie kommen meine Daten ins Krebsregister?

Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt leitet Ihre Daten über ein Meldeportal an das Krebsregister Baden-Württemberg. Die Daten werden transportverschlüsselt an die Vertrauensstelle weitertransportiert und können nur von der meldenden Person und von Mitarbeitenden im Krebsregister eingesehen werden.

Mehr dazu unter Verarbeitung meiner Daten.

Wozu werden meine Daten verwendet?

Das KRBW erfasst alle relevanten Informationen zu Diagnose, Verlauf, Behandlung und Nachsorge Ihrer Krebserkrankung. Diese Informationen werden ausgewertet und anonymisiert den behandelnden Ärzt:innen sowie der Krebsforschung zur Verfügung gestellt. Ihre Daten liefern also wertvolle Erkenntnisse für die Krebsforschung und ermöglichen Fortschritte bei der Prävention, Früherkennung und Behandlung von Krebserkrankungen. Darüber hinaus werden die Daten im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung publiziert – u.a. in den Jahresberichten „Krebs in Baden-Württemberg“ oder „Krebs in Deutschland“.

Welche Daten werden erhoben?

Die Meldungen an das Krebsregister Baden-Württemberg müssen laut Landeskrebsregistergesetz (LKrebsRG) folgende Angaben enthalten:

  • personenbezogene Daten:
    • Vor- und Nachname
    • Geschlecht
    • Geburtsdatum
    • Krankenversicherungsdaten
    • Anschrift
    • medizinische Angaben zur Krebserkrankung wie Art und Sitz des Tumors
    • Diagnosedatum
    • Art, Beginn, Dauer und Ergebnis der Therapie, Änderungen im Krankheitsverlauf

Wer kann auf meine Daten zugreifen und wie sind sie geschützt?

Das LKrebsRG enthält zahlreiche datenschutzrechtliche Vorschriften. Um die Daten räumlich und organisatorisch getrennt zu halten, wurde das Krebsregister in drei Bereiche gegliedert (Vertrauensstelle, Klinische Landesregisterstelle, Epidemiologisches Krebsregister).

Die personenbezogenen Daten können nur von der Vertrauensstelle, die medizinischen Daten dagegen nur in der Klinischen Landesregisterstelle und im Epidemiologischen Krebsregister entschlüsselt und verarbeitet werden. Keine:r der Mitarbeitenden des Krebsregisters hat daher Einblick in Ihren gesamten Datensatz. Darüber hinaus unterliegen alle Mitarbeitenden der Schweigepflicht.

Weitere Informationen finden Sie unter Meine Daten, meine Rechte.

Muss ich zustimmen, dass meine Krebserkrankung gemeldet wird?

Alle Ärzt:innen des Landes sind verpflichtet, Krebserkrankungen, an deren Diagnose, Therapie oder Nachsorge sie beteiligt sind, zu melden. Ihre Zustimmung als Patient:in ist nicht erforderlich. Jedoch müssen Sie von Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt über die beabsichtigte Meldung informiert werden.

Wie erfahre ich, ob und was über mich im Krebsregister gespeichert wurde?

Als Patient:in haben Sie jederzeit das Recht zu erfahren, ob bzw. welche Daten zu Ihrer Person im Krebsregister gespeichert sind.

Wie Sie die Auskunft erhalten, erfahren Sie unter Meine Daten, meine Rechte.

Bekomme ich vom Krebsregister Baden-Württemberg auch medizinische Beratung?

Als Meldestelle für Krebserkrankungen kann das KRBW keine medizinische Beratung anbieten.

Unter Hilfe für Betroffene haben wir jedoch Krebsberatungs- und Informationsstellen aufgeführt, bei denen Sie Hilfe und Unterstützung bekommen können.

Sind noch Fragen offen geblieben?
Gerne unterstützen wir Sie auch persönlich:

Patricia Kaluza

Referentin Datenmanagement
 

kaluza@klr-krbw.de
Telefon: 0711 137909-216

Birkenwaldstraße 149
70191 Stuttgart

Gudrun Wöhr

Stellvertretende Leitung/
Operative Leitung Registerbereich

gudrun.woehr@drv-bw.de
Telefon: 0721 825-79003

Gartenstraße 105
76135 Karlsruhe