Berichtsjahre 2010 und 2011

Der vorliegende zweite Jahresbericht des Krebsregisters Baden-Württemberg bezieht sich auf die Diagnosejahrgänge 2010 und 2011. Wie bereits im ersten Bericht werden wichtige Daten über die Krebsneuerkrankung in Baden-Württemberg dargestellt. Da erst im Oktober 2011 die Meldepflicht auf alle Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg ausgeweitet wurde, erreicht der diesem Bericht zugrunde liegende Erfassungsgrad noch keine Vollzähligkeit oder die mindestens 90 %, ab denen aussagekräftige Auswertungen über die "Krebslandschaft" möglich sind.

Entwicklung des Datenbestandes

Mit das Wichtigste an einem im Aufbau befindlichen Krebsregister ist die Entwicklung des Erfassungsgrads. Der Ergebnisteil beginnt daher mit einer summarischen Übersicht über die Entwicklung der gemeldeten Erstdiagnosen seit Beginn der Registrierung unter Vergleich der erwarteten Fallzahlen.
Diese Zahlen stellen allerdings nur einen Aspekt der Daten bzw. der Arbeit des KRBW dar. Im Weiteren wird daher analysiert, welche meldende Einrichtungsart mit welchen Datenvolumina am Aufbau des Gesamtdatenbestands beteiligt waren, die Anzahl der gemeldeten Datentypen (Diagnose, Therapie, Verlauf) und natürlich welche Diagnosen wie häufig aufgetreten sind.
Der Ergebnisteil wird mit einem Bericht über die dem KRBW vorliegenden Patientenwidersprüche sowie einer Analyse ihrer geographischen Verteilung abgeschlossen.

Erfassungsgrad nach Kalenderjahren

Erfassungsgrad nach Krebsart

Entwicklung der Anzahl der Diagnose- und Pathologiemeldungen nach Quartal des Eingangs im KRBW

Entwicklung der Anzahl der Therapiemeldungen nach Quartal des Eingangs im KRBW

Entwicklung der Anzahl der Verlaufsmeldungen* nach Quartal des Eingangs im KRBW

*einschließlich „abschließende Verlaufsmeldungen“ (Meldung des Todes einer Person oder Lost to follow-up)

Krebsneuerkrankungen der Jahre 2010/2011 (absolute Zahlen) nach Alter und Geschlecht

Rangordnung der Anzahl der Diagnosen an den verschiedenen Krebskrankheiten bei Männern und Frauen in den Jahren 2010/2011

Prozentualer Anteil der Patientenwidersprüche nach Art der meldenden Einrichtungen (30.10.2014)



Patientenwidersprüche

Alle Ärzte und Zahnärzte in Baden-Württemberg sind verpflichtet, die betreffenden Patienten über die Meldepflicht ans Krebsregister Baden-Württemberg sowie über ihr Recht auf Widerspruch zu informieren. Vor der Novellierung des LKrebsRG am 23.02.2016 durften Krebserkrankungen, bei denen die Patienten der Meldung widersprochen hatten, nicht an das Register gesendet werden bzw. bereits vorliegende Daten wurden wieder gelöscht. Ein Widerspruch erfolgt schriftlich an die Vertrauensstelle und ist vom Arzt und vom Patienten selbst zu unterschreiben. Die oben stehende Grafik zeigt, wie sich die Widersprüche regional in Baden-Württemberg zum 30.10.2014 verteilten, von welchen meldenden Einrichtungen Widersprüche an das Krebsregister gesendet wurden und auch wie viele Meldungen durch die eingegangenen Widersprüche gelöscht wurden.

Nach der Novellierung des LKrebsRG kann der Patient nur noch gegen die Speicherung seiner Identitätsdaten widersprechen. Die Meldung darf nicht unterlassen werden, sie ist verpflichtend. Dabei ist der Widerspruch mit zu übermitteln, damit anstelle der Identitätsdaten im Krebsregister dauerhaft nur Kontrollnummern gespeichert werden. Der Patient kann somit nicht reidentifiziert werden. Nach der Löschung der Identitätsdaten werden nur die medizinischen Daten weiter verarbeitet.