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Wir möchten Sie auf unsere nächste entitätsspezifische Dokumentationsschulung zum Thema „bösartige Tumoren des Urothels“ aufmerksam machen, die wir am 17.10 2024 online anbieten. Nähere Informationen finden Sie auf unserer Website.
Da für klinische Meldungen zu paarigen Organen mit der Seitenlokalisation „U“ keine Vergütung gewährt werden kann, bitten wir Sie, diese mit der korrekten, aussagefähigen Seitenlokalisation zu aktualisieren. Berücksichtigen Sie hierbei bitte, dass im Falle einer Beanstandung der Krankenkassen alle betroffenen Meldungen (Diagnosemeldungen und sämtliche Folgemeldungen) hinsichtlich der Angabe zur Seitenlokalisation korrigiert werden müssen, wenn Sie diese zur erneuten Prüfung an uns übermitteln möchten.
Ist die entsprechende Information nicht vorhanden, muss diese beim diagnostizierenden Arzt erfragt werden, damit die Meldung als vergütungsfähig bewertet werden kann.
Im Rahmen unserer gesetzlichen Aufgabe (LKrebsRG §7 (3)) zur Evaluation und Qualitätssicherung von Krebsfrüherkennungsprogrammen werden wir in den nächsten Wochen die Daten von Brustkrebspatientinnen, die in der Zeit zwischen zwei Screening-Terminen an Brustkrebs erkrankt sind, an das Mammographie-Screening-Programm (Referenzzentrum) zur weiteren Evaluierung übermitteln. Die Daten der meldenden Ärztinnen und Ärzte (Name und Adresse) werden ebenfalls weitergegeben.
Wir möchten Sie hiermit darauf hinweisen, dass Sie möglicherweise in Kürze vom Mammographie-Screening-Programm kontaktiert werden. Ziel dieser Kontaktaufnahme ist es, die Qualität des Programms weiter zu verbessern.
Im letzten Newsletter informierten wir Sie zu den meldepflichtigen tumortherapeutischen OPS-Kodes. Um eine zeitgemäße Qualitätssicherung sowie weitere klinische Auswertungen durchzuführen, bitten wir Sie darüber hinaus auch Meldungen zu weiteren Operationen zu übermitteln, die im Zusammenhang mit der Tumortherapie stehen.
Die Liste der tumortherapeutischen OPS-Kodes auf der Website wurde daher entsprechend um eine Spalte mit „weiteren meldefähigen OPS-Kodes“ erweitert. Hier geht es zum Download der Liste. Analog zu den tumortherapeutischen OPS-Kodes gilt hier ebenfalls, dass mindestens einer dieser Schlüssel enthalten sein muss, damit die Meldung angenommen werden kann, ansonsten aber auch jegliche andere OPS-Kodes mitübermittelt werden können.
In der Erfassungsanwendung des Meldeportals sind aktuell nur 5-er OPS-Kodes auswählbar. Wir arbeiten daran, dass Sie uns auch hier zeitnah alle meldefähigen OPS-Kodes übermitteln können. Für Meldende per Schnittstelle ist die Konfiguration des jeweiligen TDS ausschlaggebend.
Bitte beachten Sie, dass gemäß einem Beschluss der Plattform §65c nur Meldungen mit einem tumortherapeutischen OPS-Kode honoriert werden können. Momentan setzen wir uns bundesweit mit der Plattform §65c dafür ein, dass zukünftig auch weitere OPS-Kodes honoriert werden können.
Bitte beachten Sie, dass die über das Erfassungsmodul des Meldeportals erstellten “Tumorangaben” ab 15.10.2024 nicht mehr als eigene Meldung an das Krebsregister übermittelt werden. Daraus ergeben sich für die Bearbeitung und Korrektur von Meldungen im Meldeportal einige Änderungen.
Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Website.