Evaluation und Qualitätssicherung von Programmen zur Krebsfrüherkennung
Erster Pilotabgleich mit dem Mammographie-Screening-Programm durchgeführt
Im Rahmen unserer gesetzlichen Aufgabe (LKrebsRG §7 (3)) zur Evaluation und Qualitätssicherung von Krebsfrüherkennungsprogrammen werden wir in den nächsten Wochen die Daten von Brustkrebspatientinnen, die in der Zeit zwischen zwei Screening-Terminen an Brustkrebs erkrankt sind, an das Mammographie-Screening-Programm (Referenzzentrum) zur weiteren Evaluierung übermitteln. Die Daten der meldenden Ärztinnen und Ärzte (Name und Adresse) werden ebenfalls weitergegeben.
Wir möchten Sie hiermit darauf hinweisen, dass Sie möglicherweise in Kürze vom Mammographie-Screening-Programm kontaktiert werden. Ziel dieser Kontaktaufnahme ist es, die Qualität des Programms weiter zu verbessern.