Forschung & Berichterstattung

Das Krebsregister Baden-Württemberg wurde 2009 gegründet und ist eines der jüngeren Krebsregister in Deutschland. Seit Oktober 2011 besteht in Baden-Württemberg eine flächendeckende Meldepflicht, d.h. alle Ärzte und Zahnärzte in Baden-Württemberg sind verpflichtet Informationen zu Diagnosen, Therapien und Verläufen einer Krebserkrankung an das Krebsregister Baden-Württemberg zu melden.

Berichterstattung

Zu den Aufgaben des Krebsregisters Baden-Württemberg gehört u.a. die regelmäßige Berichterstattung sowie ein regelmäßiger Landesqualitätsbericht. Aus den Registerdaten entstehen auch Publikationen, sie fließen in Veröffentlich wie z.B. Krebs in Deutschland vom Robert Koch-Institut ein, sowie Poster und Vorträge für wissenschaftliche Kongresse. Aktuell bereiten wir eine Seite für eine interaktive Berichterstattung vor.

Interaktive Berichterstattung

Zahlen zu Krebsinzidenzen, -mortalität und Überleben stehen nun in einem interaktiven Onlineportal zur Verfügung.  

Aktuelle Zahlen

Hier stellen wir Ihnen aktuelle Zahlen vor. Zum Beispiel unsere Factsheets zu den Krebsmonaten oder allgemeine Übersichtstabellen.

Epidemiologische Jahresberichte

Das Epidemiologische Krebsregister wertet die Krebsregisterdaten statistisch-epidemiologisch aus und veröffentlicht diese alle zwei Jahre. In den Berichten „Krebs in Baden-Württemberg“ finden Sie u.a. alters- und geschlechtsspezifische Krebs-Neuerkrankungszahlen für Baden-Württemberg sowie im Vergleich mit Gesamt-Deutschland.

Publikationen

Aus den Forschungsaktivitäten des Krebsregisters Baden-Württemberg gehen zahlreiche Publikationen hervor.

Wohin gehen unsere Daten?

Die pseudonymisierten Daten des Krebsregisters Baden-Württemberg fließen in nationale sowie internationale Auswertungen zum Krebsgeschehen ein.

Landesqualitätsbericht

Im Landesqualitätsbericht werden jährlich Auswertungen und Ergebnisse zur regionalen und einrichtungsbezogenen Versorgungsqualität in Baden-Württemberg veröffentlicht.

Forschung

Laut Landeskrebsregistergesetz kann das Krebsregister Baden-Württemberg forschende Einrichtungen bei wichtigen und auf andere Weise nicht durchzuführenden, im öffentlichen Interesse stehenden Forschungsvorhaben unterstützen. 
Sind diese Bedingungen erfüllt, kann das Krebsregister sowohl Studieneinrichtungen bei der Rekrutierung von Teilnehmenden unterstützen, als auch einen Abgleich mit bestehenden Kohorten durchführen. Hierfür muss ein positives Votum der zuständigen Ethikkommission und eine Genehmigung des Sozialministerium vom Land Baden-Württemberg  (und ggf. des Datenschutzbeauftragten) vorliegen. 
Des Weiteren können anonymisierte und aggregierte Daten beim Krebsregister angefordert werden. Ob auch dafür eine Beurteilung der Ethikkommission und/oder des Sozialministeriums benötigt wird, muss individuell beurteilt werden. 
In den folgenden Absätzen erfahren Sie mehr über eine mögliche Zusammenarbeit.

Rekrutierungshilfe

Das Krebsregister Baden-Württemberg kann Sie bei der Rekrutierung von Teilnehmenden für eine Studie unterstützen.

Kohortenabgleich

Die Daten einer externen Kohortenstudie können, unter der Voraussetzung, dass die Studienteilnehmenden eine Einwilligungserklärung unterschrieben haben, mit den Daten des Krebsregisters Baden-Württemberg abgeglichen und komplementiert werden.

 

Aggregierte Daten

Das Krebsregister Baden-Württemberg kann aggregierte Daten und Auswertungen zum Zweck der Krebsforschung und der onkologischen Versorgungsforschung zur Verfügung stellen.

Anonymisierte Einzelfalldaten

Das Epidemiologische Krebsregister kann anonymisierte Einzelfalldaten zum Zweck der wissenschaftlichen Forschung zum Krebsgeschehen oder zur onkologischen Versorgungsqualität zur Verfügung stellen.

Wir bedanken uns bei allen Meldenden für die Übermittlung der Daten. Anhand des Datensatzes des Krebsregisters Baden-Württemberg können nur die zur Verfügung gestellten Informationen zusammengefasst, zurückgespiegelt und für Forschungszwecke verwendet werden. Um die erreichte Datenqualität weiter zu verbessern, ist eine kontinuierliche Mitarbeit der meldenden Einrichtungen sehr wichtig. Daher unsere Bitte an alle Ärzte: Stellen Sie dem Krebsregister Baden-Württemberg die erforderlichen Informationen zur Verfügung. Sie leisten damit einen wertvollen Beitrag im gemeinsamen Kampf gegen den Krebs.