Melderanschreiben Nr. 5, Oktober 2021

Wir unterstützen Sie mit wertvollen Tipps!

Heute möchten wir Sie mit Tipps zur Meldung unterstützen und zum Brust-Krebsmonat Oktober einige Daten präsentieren.

///Erinnerung an Korrekturanforderungen

Erinnerungswesen für Korrekturanforderung, wenn keine Aktualisierungsmeldung im Register eingeht

Bestandteil der gesetzlichen Meldepflicht ist auch, dass Korrekturanforderungen zeitnah bearbeitet werden.
Daher erinnert das KRBW an Korrekturanforderungen zu Meldungen, für die längere Zeit keine Aktualisierungen eingegangen sind.
Die genannte Aktualisierung erreichen Sie, indem Sie die zu korrigierende Meldung überarbeiten und erneut an das Krebsregister übermitteln. Das System erkennt die Aktualisierung und versendet dann keine erneute Erinnerung mehr. Dabei muss keine Löschanfrage für die Meldungen in den Korrekturanforderungen erfolgen. 

///Prüflauf nutzen!

Schnellere Verarbeitung – Rückfragen vermeiden – Datenqualität sicherstellen

Für Schnittstellenmelder besteht die Möglichkeit, Meldungen vor der Übermittlung über einen Prüflauf zu validieren. Dabei werden die Plausibilitätsprüfungen des Krebsregisters auf Ihre Meldungen angewendet. Auf diese Weise können Sie Fehler, die im Register eine manuelle Bearbeitung auslösen würden, bereits vor der Meldungsübermittlung erkennen. 
Die Fehler sind im Primärsystem zu korrigieren und die Meldungen dann erst an das Krebsregister zu übermitteln. 
Dadurch werden die Meldungen schneller verarbeitet, unnötige Rückfragen und Korrekturanforderungen vermieden, so dass diese schneller einem Honorierungslauf zugeführt werden können. 
Es liegt im Verantwortungsbereich des Melders, die Datenqualität frühestmöglich sicherzustellen und diese nicht erst am Ende der Verarbeitungskette – möglicherweise nur aufgrund einer ausbleibenden Meldevergütung – zu hinterfragen.
 

///ADT-GEKID Format 2.2.1

Für mehr Datenqualität: Verwendung des aktuellen ADT/GEKID Formats 2.2.1. ab 30.11.2021

Wie bereits im Juni Newsletter angekündigt, werden die Krebsregister ab 30.11.2021 bundesweit nur noch Meldungen im ADT-GEKID Format 2.2.1 entgegennehmen. Sollten Sie noch eine ältere XML-Version für die Datenübermittlung verwenden, so setzten Sie sich bitte mit Ihrem Softwarehersteller in Verbindung. Weitere Informationen finden Sie auch unter: basisdatensatz.de/xml
Bei Fragen können Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail an uns wenden.
Für Nutzer des Erfassungsmoduls besteht kein Handlungsbedarf, die Übermittlung erfolgt hier bereits in der aktuellen ADT-GEKID Version.
 

///Löschanfrage

Seit August 2020 hat sich das Verfahren beim Stellen einer Löschanfrage verändert. Mit der Anpassung erhoffen wir uns, weniger Rückfragen an die meldenden Einrichtungen stellen zu müssen.

In Abhängigkeit des gewählten Löschgrunds werden neben den selektierten Meldungen noch weitere Meldungen in die Löschanfrage mit aufgenommen:
1.    Patient mit falscher Patient-ID erfasst
Unabhängig von der ausgewählten Meldung werden alle Meldungen mit allen Meldungsversionen zum gleichen Patienten in die Löschanfrage einbezogen. Die Ermittlung der Meldungen erfolgt anhand der Patienten-ID. Die Patienten-ID kann somit erneut genutzt werden.

2.    Diagnose hat sich nicht bestätigt
Unabhängig von der ausgewählten Meldung werden alle Meldungen mit allen Meldungsversionen zum gleichen Tumor in die Löschanfrage einbezogen. Die Ermittlung der Meldungen zum gleichen Tumor erfolgt über die Tumor-ID.

3.    Meldung unter falscher Patienten-ID erfasst
Es werden alle Meldungsversionen der ausgewählten Meldungen gelöscht. Wird eine Diagnosemeldung ausgewählt, werden auch alle abhängigen Meldungen zum gleichen Tumor in die Löschanfrage einbezogen.

4.    Einzelne Meldungsversion löschen
Es wird nur die aktuell ausgewählte Version der Meldung gelöscht. Zusätzlich muss ein Löschgrund angegeben werden. Ältere und neuere Meldungsversionen der Meldung bleiben bestehen.

5.    Sonstiges
Es werden alle Meldungsversionen der ausgewählten Meldungen gelöscht. Wird eine Diagnosemeldung ausgewählt, werden auch alle abhängigen Meldungen zum gleichen Tumor in die Löschanfrage einbezogen. Zusätzlich muss ein Löschgrund angegeben werden.

///Factsheet zu Brustkrebs in Baden-Württemberg (2016-2019)

Der Monat Oktober gilt seit 1985 weltweit als Brust-Krebsmonat. Auch wir nehmen dieses zum Anlass, um Ihnen einige Daten zu Brustkrebs in Baden-Württemberg darzustellen.

Link zum Factsheet (PDF)

Wir wünschen Ihnen einen erfolgreichen Herbst!