Melderanschreiben Nr. 14, Dezember 2022

... bevor das Jahr 2022 zu Ende geht, noch einmal aktuelle Informationen für Sie:

/// Factsheet zu Magenkrebs

5 Fakten zu Magenkrebs in Baden-Württemberg. 

/// Einfluss der COVID-19 Pandemie auf die Krebsinzidenz in Baden-Württemberg

Dem Krebsregister Baden-Württemberg liegen nun genügend Daten vor, um die Krebsinzidenz für das Jahr 2020 mit hoher Validität darzustellen und mit den Jahren 2018/2019 zu vergleichen.

/// Die Onkologie: Epidemiologie von Kopf-Hals-Tumoren in Deutschland

Die Rubrik „Epidemiologie“ in der Zeitschrift „Die Onkologie“ bietet regelmäßig aktuelle Übersichten zu ausgewählten Bereichen der Onkologie.

In der Ausgabe im Januar 2023 finden Sie einen Beitrag zum Thema „Epidemiologie von Kopf-Hals-Tumoren in Deutschland “.
Lesen Sie den Beitrag als Online-First Publikation nach einmaliger Registrierung kostenfrei hier.

/// Meldungsvergütung

Meldungen mit Ersatzcode 970000022 und einem Eingangsdatum zwischen dem 01.01.2016 und dem 31.12.2019 konnten vergütet werden.

Mit der Festlegung der Versichertenangaben als Pflichtfelder war es nicht mehr möglich, Meldungen zu Personen ohne Angabe der Versichertendaten zu erstellen und zu übermitteln. Um dennoch eine Übermittlung von Meldungen auch ohne Kenntnis der Versichertenangaben zum betroffenen Patienten zu ermöglichen, wurden bundeseinheitlich Ersatzcodes festgelegt, die anstelle der Krankenkassen-IK-Nummer angegeben werden konnten.
Der Ersatzcode 970000022 (privatversichert, Kasse unbekannt) war dabei insbesondere dafür vorgesehen, Meldungen zu Privatpatienten ohne Kenntnis des Versicherungsunternehmens übermitteln zu können, bis die Strukturen vor Ort implementiert sind, um auch die Versichertenangaben zu Privatpatienten im Tumordokumentations- oder Praxisverwaltungssystem zu erfassen.
Bislang wurden diese Meldungen nicht in die Honorierungsläufe mit aufgenommen, da die Vergütung dieser Meldungen nicht eindeutig geklärt war: die privaten Krankenversicherer sind nur bereit, einen gewissen, jährlich abnehmenden prozentualen Anteil von Meldungen zu PKV-Patienten mit unspezifischer Kassenangabe (Ersatzcode 970000022) zu tragen.

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration hat sich nun erfreulicher Weise bereiterklärt, die bestehende Deckungslücke aus der reduzierten Erstattungsfähigkeit durch die privaten Krankenkassen zu übernehmen. Die Meldungen wurden wie folgt vergütet:

Für Meldungen mit Ersatzcode 970000022 und einem Eingangsdatum zwischen dem 01.01.2016 und dem 31.12.2019 konnten folgende Vergütungsbeträge ausbezahlt werden:
Diagnosemeldung    4,00 €
Therapiemeldung     3,00 €
Verlaufsmeldung      1,00 €
Pathologiemeldung  1,00 €

Meldungen, die nach 31.12.2019 eingegangen sind bzw. eingehen werden, können für eine Vergütung nicht mehr berücksichtigt werden.

/// Information zum Meldeportal

Aktuelle Revisionen beachten.

Um eine einheitliche Dokumentationsweise zu erreichen, die den aktuell gültigen Klassifikationen entspricht, beachten Sie bitte, dass für das Erfassungsmodul im Meldeportal die aktuellen Revisionen hinterlegt werden müssen. Die Änderungen können Sie im Bereich „Meldungen“ unter „Einstellungen“ vornehmen.
Die aktuelle ICD-O Revision ist die 2. Revision 2019.

/// Frohe Weihnachten und ein gesundes Neues Jahr wünscht Ihnen das KRBW-Team!