Informationen für Melder & Ärzte

Seit dem 1. Januar 2009 ist jeder Arzt und Zahnarzt an einem Tumorzentrum oder Onkologischen Schwerpunkt in Baden-Württemberg verpflichtet, Informationen über Krebsneuerkrankungen an das Krebsregister Baden-Württemberg zu melden. Für Krankenhäuser und pathologische Einrichtungen besteht die Meldepflicht seit Juli 2011, für niedergelassene Ärzte und Zahnärzte seit Oktober 2011.

Jede Patientin und jeder Patient ist - in der Regel vor Übermittlung der Daten, d. h. dann, wenn die Diagnose gesichert ist - durch Aushändigung des Patienteninformationsblattes über die Meldung an das Krebsregister und die Möglichkeit des Patientenwiderspruchs zu unterrichten. Übersetzungen des Patienteninformationsblattes in verschiedene Sprachen dienen zur Erleichterung der Aufklärung und befinden sich unter Service & Downloads. Nur das deutschsprachige Formular ist rechtsverbindlich und muss demzufolge ausgehändigt werden. Die Patientenunterrichtung ist schriftlich zu dokumentieren. Jede Patientin und jeder Patient hat außerdem die Möglichkeit per Patientenauskunft Informationen über ihre/seine im Krebsregister gespeicherten Daten zu erlangen. Dies erfolgt formlos oder über das Formular Patientenauskunft.
Zur Unterstützung in Ihrem Patienteninformationsgespräch finden Sie hier einige  Hintergrundinformationen und eine Erläuterungshilfe.
Angepasst an die Belange der unterschiedlichen Meldergruppen stehen für die Datenübermittlung an das Krebsregister verschiedene Meldeverfahren zur Verfügung. 

Unter der Rubrik Service & Downloads finden Sie weitere hilfreiche Dokumente.

Auch diese Themen sind für Melder wichtig: