So läuft das Meldeverfahren

Datenerhebung und Meldeverfahren

Meldepflichtige Daten ( siehe Datenkatalog) werden durch den Melder aus seinem Datenbestand selektiert und über eine geeignete Schnittstelle exportiert. Im Meldeportal des KRBW steht eine Anwendung zur Verfügung, mit der die exportierten Daten eingelesen, verschlüsselt und an das KRBW übermittelt werden können. Steht keine geeignete Schnittstelle zur Verfügung, können die Daten im Meldeportal manuell erfasst werden.

Vor der Übermittlung der Daten aus dem Meldeportal an das KRBW findet eine formale Prüfung statt. Fehler können dann entweder in den Eingabemasken des Meldeportals oder im Dokumentationssystem des Melders korrigiert und anschließend erneut eingelesen werden. Formal korrekte Daten werden an das KRBW übermittelt, dort abschließend geprüft und verarbeitet. Folgende Anbindungsmöglichkeiten an das KRBW sind möglich:

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Vorhandene Daten werden über eine einmalig herzustellende und vom Krebsregister abgenommene Schnittstelle aus dem TDS exportiert und in das Meldeportal eingelesen. Je nach Datenlage im TDS können auf diesem Weg alle Meldungsarten inhaltlich vollständig abgebildet werden.

Vorhandene Daten werden über den QS-Filter selektiert, über eine Schnittstelle aus der QS-Anwendung exportiert und in das Meldeportal eingelesen. Formal korrekte Daten werden aus dem Meldeportal an das KRBW übermittelt. Die AQUA ADT/GEKID-Spezifikation unterstützt die Meldungsarten „Diagnose“, „OP“, „Systemische Therapie“, „Strahlentherapie“ und „Verlauf“. Aktuell ist die Spezifikation von 2016. Sollte parallel ein TDS vorhanden sein, ist dieses, bei entsprechender Datenlage, der QS-Anwendung als Meldequelle vorzuziehen. Die AQUA GEKID–Spezifikation unterstützt nur die Meldungsart „Diagnose“, alle weiteren Meldungen müssen im Meldeportal manuell erstellt werden.

Vorhandene Daten werden über eine einmalig herzustellende und vom Krebsregister abgenommene Schnittstelle aus dem PAIS exportiert und in das Meldeportal eingelesen. Diagnosedaten können in Form von Befundtexten gemeldet werden. Formal korrekte Daten werden aus dem Meldeportal an das KRBW übermittelt.
Eine Auflistung der erforderlichen Mindestangaben finden Sie im Datenkatalog für Pathologen im Downloadbereich unserer Homepage.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten mit Hilfe eines Praxisverwaltungssystems an das KRBW zu melden.

Die erste Möglichkeit ist die Erstellung von Meldungsentwürfen mit Hilfe der Abrechnungsdatei. Meldepflichtige Fälle werden über eine vom KRBW bereitgestellte Anwendung lokal aus der Abrechnungsdatei des Praxis-Verwaltungssystems ausgelesen und entsprechend aufbereitet in das Meldeportal eingelesen. Die auf diese Weise erstellten Meldungsentwürfe können dort manuell vervollständigt und formal geprüft werden. Formal korrekte Daten werden aus dem Meldeportal an das KRBW übermittelt. Eine ausführliche Darstellung zu dem Meldevorgang mit Hilfe der Abrechnungsdatei finden Sie in unseren Schulungsunterlagen, die Ihnen im   Downloadbereich zur Verfügung stehen.

Eine weitere Möglichkeit ist die Meldung mit speziellen Modulen zur Tumordokumentation in den Praxisinformationssystemen. Hiermit wird eine Exportdatei mit Tumorfällen erstellt, welche über das Meldeportal verschlüsselt an das KRBW übermittelt werden kann.

Das Erfassungsmodul als Komponente des Meldeportals ermöglicht eine vollständig manuelle Meldungserfassung. Für die Verwendung des Erfassungsmoduls benötigt der Melder lediglich einen Internetzugang, einen aktuellen Browser und eine aktuelle Java-Installation, so dass es im Regelfall ad hoc genutzt werden kann. Meldungen werden als Meldungsentwürfe angelegt, und sobald sie vollständig und fehlerfrei sind, direkt aus dem Meldeportal an das KRBW übermittelt. Meldungsentwürfe müssen nicht direkt fertig gestellt, sondern können zwischengespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet werden.

In Baden-Württemberg wird in allen Mammographie-Screening-Einheiten flächendeckend die Software MaSc eingesetzt. Mit dieser ist es möglich, Meldungen an das Krebsregister abzusetzen.

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