Ihre Rechte: Auskunft und Widerspruch
Das Landeskrebsregistergesetz stärkt auch Ihre Rechte als Patient. Sie haben die Möglichkeit, der Speicherung Ihrer Identitätsdaten zu widersprechen oder Auskunft über aller zu Ihrer Person im Register gespeicherten Daten zu erhalten. Die Details haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst.
1 / Auskunft
Sie haben das Recht zu erfahren, ob und wenn ja, welche Eintragungen zu Ihrer Person im Krebsregister gespeichert sind. Die Auskunft kann Ihnen – so will es der Gesetzgeber – nur über einen Arzt eröffnet werden. Dazu schicken Sie das Formular Patientenauskunft oder einen formlosen Antrag mit der Bitte um Patientenauskunft an die Vertrauensstelle. Hierfür ist lediglich die vollständige Angabe Ihrer Personendaten (Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Adresse) erforderlich sowie der Name, Vorname und die Praxisadresse des Arztes, der Ihnen die Auskunft erteilen soll. Die Vertrauensstelle informiert nach Eingang Ihres Antrags den von Ihnen genannten Arzt/die von Ihnen genannte Ärztin über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Sobald Ihr Arzt/Ihre Ärztin diese Rückmeldung von den Registerstellen erhalten hat, erteilt er/sie Ihnen Auskunft über Ihre Eintragungen im Krebsregister Baden-Württemberg.
Die Auskunft ist für Sie kostenfrei.
2 / Recht auf Widerspruch
Das Landeskrebsregistergesetz Baden-Württemberg berücksichtigt bei der Weitergabe personenbezogener Daten Ihr Recht auf Selbstbestimmung. Sie haben daher die Möglichkeit, der Speicherung und Weiterverarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Krebsregister Baden-Württemberg zu jedem Zeitpunkt zu widersprechen. Dazu äußern Sie bitte Ihren Widerspruch gegenüber Ihrem Arzt, der Ihre Krebserkrankung ans Krebsregister meldet oder bereits gemeldet hat. Dieser dokumentiert den Widerspruch schriftlich und leitet ihn an die Vertrauensstelle weiter. Nach Abrechnung der Meldungen mit den Krankenkassen bleiben dann lediglich Ihre medizinischen Daten zur Krebserkrankung für die Auswertung und die Forschung erhalten. Über die erfolgte Löschung Ihrer Personendaten werden Sie schriftlich über Ihren Arzt informiert.
Falls Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Vertrauensstelle des Krebsregisters Baden-Württemberg. Dort wird man Ihnen gerne Auskunft erteilen.