So funktioniert das Krebsregister

In Baden-Württemberg besteht für alle Ärzte und Zahnärzte, die Krebspatienten diagnostizieren oder behandeln, eine gesetzliche Meldepflicht. Die neu anfallenden Befunde zu einem Patienten sind auf elektronischem Weg an das Krebsregister zu übermitteln.

Das Register besteht aus drei Registerteilen

  • der Vertrauensstelle (Karlsruhe)
  • der Klinischen Landesregisterstelle (Stuttgart) und 
  • dem Epidemiologischen Krebsregister (Heidelberg).

Aufgaben

Anhand der folgenden Aufgabenliste können Sie die entsprechende Registerstelle kontaktieren:

Vertrauensstelle:

  • Überprüfung der elektronisch eingehenden Daten
  • Abgleich mit Meldeämtern und Gesundheitsämtern
  • Verschlüsselung und Weiterleitung der pseudonymisierten Daten
  • Auszahlungsstelle der Meldevergütung 
  • Patientenauskünfte und Widersprüche
  • Benutzerkontenverwaltung
     

Klinische Landesregisterstelle:

  • Sicherstellung der Versorgungsqualität
  • Qualitätsberichterstattung 
  • Behandlungsdatenrückmeldung
     

Epidemiologisches Krebsregister:

  • Beschreibung  und Berichterstattung der Krebslandschaft 
  • Unterstützung der Krebsursachenforschung
  • Qualitätssicherung bei der Krebsfrüherkennung

zum Schaubild

Datenschutz

Zum Schutz Ihrer Daten enthält das Landeskrebsregistergesetz zahlreiche datenschutzrechtliche Bestimmungen. Beispielsweise wurde das Krebsregister Baden-Württemberg in Vertrauensstelle, Klinische Landesregisterstelle und Epidemiologisches Krebsregister aufgegliedert. Die Identitätsdaten können nur von der Vertrauensstelle entschlüsselt, medizinische Daten dagegen nur in der Klinischen Landesregisterstelle und im Epidemiologischen Krebsregister eingesehen werden. Zu keiner Zeit hat ein Mitarbeiter des Krebsregisters Einblick in den gesamten Datensatz zu einem Patienten. Verschlüsselungsverfahren und gesicherte Netze verhindern den unerlaubten Zugriff auf die im Krebsregister gespeicherten Daten durch Dritte.