/// Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Jeder zweite Mann und etwa 40% aller Frauen erkranken im Laufe ihres Lebens an Krebs und jedes Jahr sterben rund 220.000 Menschen in Deutschland an den Folgen dieser Krankheit. Vor diesem Hintergrund ist ein flächendeckendes Krebsmonitoring von großer gesundheitspolitischer und gesellschaftlicher Bedeutung. Erfreulicherweise haben sich die Überlebensaussichten für viele Krebspatienten in den letzten Jahren deutlich verbessert. Eine flächendeckende, vollzählige und vollständige Krebsregistrierung stellt dabei eine wichtige Grundlage dar, um weitere Fortschritte bei der Prävention, der Früherkennung und der Behandlung von Krebserkrankungen zu ermöglichen.
Der konkrete Nutzen für Krebspatienten besteht darin, dass eine regelmäßige Auswertung der Registerdaten für behandelnde Ärzte eine wertvolle und nicht selten die einzige Informationsquelle über ihre Behandlungsergebnisse darstellt. Die Informationen helfen dadurch, die Qualität der Behandlung insgesamt zu verbessern.
Krebspatienten können mit ihren Daten aber auch ihren Mitmenschen helfen, einer Krebserkrankung besser vorzubeugen oder eine bessere Früherkennung angeboten zu bekommen. Dies geschieht dadurch, dass ihre Angaben für wissenschaftliche Forschung zu Krankheitsursachen oder zur Qualitätsverbesserung von Früherkennungsprogrammen verwendet werden können.
In Baden-Württemberg besteht hierfür Meldepflicht. Das heißt, alle Ärzte und Zahnärzte des Landes sind verpflichtet, Krebserkrankungen, an deren Diagnose, Therapie oder Nachsorge sie beteiligt sind, an das Landeskrebsregister zu melden. Ihre Zustimmung ist hierfür nicht erforderlich. Die betreffenden Ärzte müssen Sie aber über die beabsichtigte Meldung informieren.
Jeder Patient und jede Patientin ist zum frühestmöglichen Zeitpunkt - in der Regel vor Übermittlung der Daten - durch Aushändigung des Patienteninformationsblattes über die Meldung an das Krebsregister und die Möglichkeit des Patientenwiderspruchs zu unterrichten.
Sie können der Verarbeitung und der dauerhaften Speicherung Ihrer Identitätsdaten im Krebsregister widersprechen. Dieser Widerspruch sollte gegenüber Ihrem die Krebserkrankung behandelnden Arzt ausgesprochen werden. In diesem Fall muss Ihr behandelnder Arzt den Widerspruch zusammen mit der Meldung an das Krebsregister übermitteln. Danach bleiben lediglich Ihre medizinischen Daten zur Krebserkrankung für die Auswertung und die Forschung erhalten. Über die erfolgte Löschung werden Sie schriftlich über Ihren Arzt informiert. Sie haben auch später jederzeit das Recht Ihre Identitätsdaten aus dem Krebsregister löschen zu lassen. Auch eine Rücknahme des Patientenwiderspruchs ist jederzeit möglich.
Veranstaltungen
Grundlagenschulung – Dokumentation und Klassifikation von Tumorerkrankungen, Online-Schulung
Datenqualitätsschulung
Service & Downloads
Hier finden Sie Downloads, Veröffentlichungen des Krebsregisters Baden-Württemberg in Form von Artikeln, Jahres-, Qualitäts- und Mortalitätsberichten sowie Poster und Präsentationen. Sie können ebenfalls die Newsletter, interessante Links und ein Glossar abrufen.
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