Wo und was wird registriert?

Das Krebsregister hat zum Ziel, flächendeckend für die gesamte Bevölkerung Baden-Württembergs Krebserkrankungsfälle zu erfassen. Der Umfang der zu registrierenden Daten ergibt sich aus den Aufgaben epidemiologischer und klinischer Register.

Der grundsätzliche Unterschied zwischen diesen beiden Arten von Registern besteht darin, dass epidemiologische Krebsregister bevölkerungsbezogen und klinische Register einrichtungsbezogen sind. Das Epidemiologische Krebsregister erfasst demnach Daten zu Krebsneuerkrankungsfällen in der Bevölkerung Baden-Württembergs und wertet sie aus, wo auch immer diese diagnostiziert wurden (auch eine z.B. in Hamburg diagnostizierte Krebserkrankung eines Einwohners Baden-Württembergs wird demnach in Baden-Württemberg dokumentiert). Die Klinische Landesregisterstelle erfasst demgegenüber Daten zur Krebsbehandlung in den krebsbehandelnden medizinischen Einrichtungen des Landes und wertet sie aus, unabhängig davon, wo die Patienten ihren Wohnsitz haben (z.B. in anderen Bundesländern oder anderen Staaten).

Um ihren Aufgaben gerecht zu werden, erhebt das Epidemiologische Krebsregister Daten zum Wohnort (Gemeinde) sowie zu Diagnose und Therapie, die Klinische Landesregisterstelle Daten zu Diagnose, Therapien und Verlauf der Krebserkrankung. Beide Register dokumentieren die einsendenden Melder. Prinzipiell werden alle Meldungen sofort bei Eingang in das Register pseudonymisiert, das heißt der Name und die genaue Anschrift entfernt und durch eine nicht sprechende Nummernfolge ersetzt. Hierfür ist die Vertrauensstelle des Krebsregisters zuständig (siehe dort für weitere Informationen). Weitere dokumentierte Daten betreffen das Überleben der Patienten, sei es als letzter Patientenkontakt oder als Meldeinformation des Einwohnermeldeamtes, sowie im Falle des Todes Datum des Todes und amtliche Todesursache. Im Einzelnen ergeben sich vielfältige Überschneidungen zwischen den beiden registrierten Datensätzen. Siehe auch Abbildung zu den Registerteilen.