ADT-GEKID-Meldungen
Letzte Meldungen im ADT-GEKID-Format bis zum 30.06.2024 Die Frist zur letztmaligen Entgegennahme von Meldungen im herkömmlichen Format („ADT-GEKID“) wurde bundesweit auf den 30.06.2024 gelegt. Bis dahin werden wir in Baden-Württemberg Meldungen weiter im „alten“ ADT-GEKID-Format entgegennehmen, und danach nur noch im „neuen“ oBDS-Format (gemäß § 65c Abs. 1a SGB V), das wir schon seit November 2022 unterstützen […]
Letzte Meldungen im ADT-GEKID-Format bis zum 30.06.2024
Die Frist zur letztmaligen Entgegennahme von Meldungen im herkömmlichen Format („ADT-GEKID“) wurde bundesweit auf den 30.06.2024 gelegt. Bis dahin werden wir in Baden-Württemberg Meldungen weiter im „alten“ ADT-GEKID-Format entgegennehmen, und danach nur noch im „neuen“ oBDS-Format (gemäß § 65c Abs. 1a SGB V), das wir schon seit November 2022 unterstützen – siehe https://www.krebsregister-bw.de/obds-3-0-0/.
Die Hersteller werden seitens der Koordinierungsstelle der Plattform entsprechend zentral informiert. Eine Liste der bereits abgenommen Schnittstellen wird von der Plattform gepflegt: https://plattform65c.de/schnittstellen/abgenommene-schnittstellen/
Achtung: Bitte beachten Sie, dass auch für das ADT/GEKID Format ein Kompatibilitätsrelease zur Unterstützung von ICD-10- und OPS-Versionen über das Jahr 2023 hinaus veröffentlicht wurde (Version 2.2.3: https://basisdatensatz.de/xml/). Die Softwarehersteller wurden darüber bereits in Kenntnis gesetzt.