Home Meldende Vergütung

Informationen zur Vergütung

Nach § 4 (5) Landeskrebsregistergesetz (LKrebsRG) haben Meldende Anspruch auf eine Vergütung, sofern die Meldung alle geforderten Daten beinhaltet und der Kostenträger die Gelder für die Vergütung bereitstellt. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der bundesweit einheitlichen Meldevergütung-Vereinbarung.

Die Meldevergütung nach § 65c Abs. 6 SGB V von Meldungen an das Klinische Krebsregister ist nicht umsatzsteuerpflichtig.

Voraussetzungen für die Vergütung

Damit eine Meldung vergütet werden kann, muss/müssen:

Meldungen, die keine Versichertendaten beinhalten, werden im KRBW zwar angenommen und weiterverarbeitet, können aber nicht vergütet werden. Zu diesen Meldungen fordert die Vertrauensstelle eine Korrekturmeldung an. Für korrigierte Meldungen mit vollständigen und validen Versichertenangaben wird dann erneut der Vergütungsanspruch geprüft.

 

Sonderfälle

Bitte beachten Sie, dass in bestimmten Fällen gesonderte Regeln gelten.

 

Vergütung von Aktualisierungsmeldungen

Lediglich die erste vollständige Diagnosemeldung zu einem Fall, die im Register vorliegt, wird vergütet. Aktualisierungsmeldungen werden nur vergütet, wenn die ursprüngliche Meldung keinen Vergütungsanspruch ausgelöst hat.
Bitte beachten Sie, dass für die Prüfung des Vergütungsanspruchs alle Diagnosemeldungen zu einem Tumor (auch jene von anderen Meldenden) abgeschlossen sein müssen. Aus diesem Grund kann es zu Verzögerungen kommen, bis die Meldung in einem Honorierungslauf berücksichtigt wird.

Vergütung von Diagnosemeldungen mit erweitertem Sachgehalt

Wird von einer zweiten meldenden Person eine Diagnosemeldung übermittelt, aus der im Vergleich zur ersten Meldung zusätzliche tumorrelevante Informationen (z.B. Angabe entsprechender Zusatzklassifikationen) hervorgehen, kann diese Meldung ebenfalls vergütet werden.

Fachgruppenspezifische Vergütung

Für Diagnosemeldungen aus dem ambulant fachärztlichen Bereich (niedergelassene und ermächtigte Ärzt:innen) gelten Sonderregeln. Ob Sie davon betroffen sind, können Sie dieser Tabelle entnehmen.

Sondervoraussetzungen für die Vergütung dermato-onkologischer Meldungen

Bitte beachten Sie, dass für die Vergütung von dermato-onkologischen Meldungen gesonderte Regeln gelten.

Sondervoraussetzungen für die Vergütung von Meldungen aus Pathologieeinrichtungen

Bitte beachten Sie, dass für die Vergütung von Pathologiemeldungen gesonderte Regeln gelten.

Höhe der Vergütung

Bei Eingang der Meldung nach 01.01.2017 richtet sich die Höhe der  Vergütung nach der bundesweit einheitlichen Meldevergütung-Vereinbarung. Bei Meldungen mit früherem Eingang richtet sie sich sowohl nach dem Diagnose- und Leistungsdatum als auch nach dem Zeitpunkt des Eingangs im Krebsregister. Sie stellt sich wie folgt dar:

 

Meldedatum
Diagnose- bzw. Leistungserbringungsdatum bis 30.06.2015 01.07.2015 bis 31.12.2015 01.01.2016 bis 31.12.2016
bis 31.12.2014 alte Vergütung alte Vergütung alte Vergütung
01.01.2015 bis 30.06.2015 alte Vergütung Übergangsvergütung Übergangsvergütung
alte Vergütung Übergangsvergütung neue Vergütung (aktuell gültig)
Diagnosemeldung 2,00 € 9,00 € 18,00 €
Thearpiemeldung 1,00 € 2,50 € 5,00 €
Verlaufsmeldung 1,00 € 4,00 € 8,00 €
Todesmeldung* 8,00 €
Pathologiemeldung (Erstmeldung) 1,00 € 2,00 € 4,00 €
Pathologiemeldung (Folgemeldung) 0,50 €

*neue Meldungsart im OBDS 3.0.0

Meldedatum
Diagnose- bzw. Leistungserbringungsdatum bis 30.06.2015 01.07.2015 bis 31.12.2015 01.01.2016 bis 31.12.2016
bis 31.12.2014 alte Vergütung alte Vergütung alte Vergütung
01.01.2015 bis 30.06.2015 alte Vergütung Übergangsvergütung Übergangsvergütung
alte Vergütung Übergangsvergütung neue Vergütung
(aktuell gültig)
Diagnosemeldung 2,00€ 9,00€ 18,00€
Thearpiemeldung 1,00€ 2,50€ 5,00€
Verlaufsmeldung 1,00€ 4,00€ 8,00€
Todesmeldung* 8,00€
Pathologiemeldung (Erstmeldung) 1,00€ 2,00€ 4,00€
Pathologiemeldung (Folgemeldung) 0,50€

*neue Meldungsart im OBDS 3.0.0

Ablauf der Vergütung

Das KRBW prüft jede Meldung in einem mehrstufigen Verfahren. Erfüllt die Meldung alle relevanten Kriterien, fordert die Vertrauensstelle die Gelder beim zuständigen Kostenträger an. Dieser stellt die Gelder innerhalb von sechs Wochen bereit. Daraufhin zahlt die Vertrauensstelle die Vergütung an die Meldenden aus.

Vergütungsverfahren zum Download (PDF)


Darstellung der Vergütung im Meldeportal

Welche Ihrer Meldungen berücksichtigt und vergütet werden konnten, können Sie im Meldeportal unter „Datenrückmeldung“ > „Aufwandsentschädigung“ sehen.

Haben Sie Fragen zur Vergütung?
Gerne unterstützen wir Sie auch persönlich:

Kerstin Ratzmann

Referentin Datenmanagement
 

ratzmann@klr-krbw.de
Telefon: 0711 137909-218

Birkenwaldstraße 149
70191 Stuttgart

Sarah Stempfle

Referentin Datenmanagement
 

stempfle@klr-krbw.de
Telefon: 0711 137909-227

Birkenwaldstraße 149
70191 Stuttgart

Andrea Ntemir

medizinische Dokumentation/
Abrechnung

andrea.ntemir@drv-bw.de
Telefon: 0721 825-79007

Gartenstraße 105
76135 Karlsruhe