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Informationen zum Schutz und Umgang mit Gesundheitsdaten

Um den Schutz Ihrer Daten sicherzustellen, setzt das Krebsregister Baden-Württemberg organisatorische und technische Maßnahmen um.

Datentrennung

Das Landeskrebsregistergesetz (LKrebsRG) enthält zahlreiche datenschutzrechtliche Vorschriften. Dazu gehört die Trennung des Krebsregisters in drei Bereiche (Vertrauensstelle, Klinische Landesregisterstelle, Epidemiologisches Krebsregister), um auch die Daten räumlich sowie organisatorisch getrennt zu halten. So können die personenbezogenen Daten nur von der Vertrauensstelle, die medizinischen Daten dagegen nur in der Klinischen Landesregisterstelle und im Epidemiologischen Krebsregister entschlüsselt und verarbeitet werden. Keine:r der Mitarbeitenden des Krebsregisters hat daher Einblick in Ihren gesamten Datensatz. Darüber hinaus unterliegen alle Mitarbeitenden der Schweigepflicht.

Zusätzlich werden alle Daten nur in verschlüsselter Form gespeichert.

Datenübermittlung

Für die Erfassung und/oder Übermittlung der Daten an das Register wird das webbasierte Meldeportal des KRBW eingesetzt. Der Zugang zum Meldeportal muss bei der Vertrauensstelle beantragt und über ein PIN-Verfahren aktiviert werden. Die Vertrauensstelle prüft die Berechtigung aller Benutzer:innen. Jeglicher Transfer von Daten zwischen Meldeportal und Register oder zwischen den einzelnen Registerteilen läuft über sichere Verbindungen und unter Anwendung aktueller Verschlüsselungsverfahren.

Datenspeicherung und -sicherung

Die Netzwerkarchitektur in den Registerstellen entspricht den aktuellen IT-Sicherheitsstandards. Die Datenbanken des Krebsregisters befinden sich in einem gesicherten Netz. Verschlüsselungsverfahren und gesicherte Netze gewährleisten, dass keine Unbefugten auf die gespeicherten Daten zugreifen können.

Vor Datenverlust schützen Back-up-Systeme in den Registerteilen, auf die nur autorisiertes Fachpersonal zugreifen kann. Sicherungskopien werden in Räumlichkeiten aufbewahrt, die durch Zugangsschutz gesichert sind.

Nach § 11 LKrebsRG werden personenidentifizierende Datensätze bis max. 130 Jahre nach der Geburt oder 50 Jahre nach dem Tod gespeichert.

Zugangskontrolle

Für alle Server- und Büroräume sind Sicherungskonzepte und Zutrittskontrollen festgelegt. Mitarbeitende, die Zugang zu den Räumlichkeiten haben, unterliegen strengen Verhaltensanweisungen. Darüber hinaus schützen diverse Maßnahmen vor Einbruch.

Datenweitergabe

Werden Daten an das Zentrum für Krebsregisterdaten (ZfKD) weitergegeben und für Forschungszwecke oder die Qualitätssicherung genutzt, so erfolgt dies ohne Personenbezug. Rückschlüsse auf Ihre Identität sind somit nicht möglich.

Daten mit Personenbezug dürfen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich bei wichtigen, im öffentlichen Interesse stehenden Forschungsvorhaben (nur mit Ihrer schriftlichen Einwilligung) und an Krebsregister anderer Bundesländer weitergegeben werden – insbesondere, wenn Wohn- und Behandlungsort in unterschiedlichen Bundesländern liegen. Auch die Krebsregister anderer Bundesländer unterliegen entsprechend hohen Datenschutzauflagen.

Für den Abrechnungsprozess mit den Krankenkassen werden – unter Berücksichtigung strenger Vorgaben – Ihre personenbezogenen und in eingeschränktem Umfang auch medizinischen Daten übermittelt.

Haben Sie Fragen oder Bedenken bezüglich Ihrer Daten?
Wir unterstützen Sie gerne persönlich:

Katharina Graf

Teamleitung
Datenmanagement

graf@klr-krbw.de
Telefon: 0711 137909-200

Birkenwaldstraße 149
70191 Stuttgart

Ralf Westholt

Medizinische Informatik
 

ralf.westholt@drv-bw.de
Telefon: 0721 825-79017

Gartenstraße 105
76135 Karlsruhe