Softwarehersteller

Gesetzliche Meldepflicht

Das primäre Ziel des Krebsregisters ist die Bereitstellung einer validen Datengrundlage für die Qualitätssicherung in der Krebsfrüherkennung, -diagnose und -behandlung sowie für die Krebsepidemiologie. Eine Voraussetzung, um dieses Ziels zu erreichen, ist die vollständige und zeitnahe Übermittlung sämtlicher Diagnose-, Pathologie-, Therapie- und Verlaufsdaten innerhalb des Folgequartals nach einem Meldeanlass. Aus diesem Grund sind alle Ärzt:innen und Zahn:ärztinnen nach §4 LKrebsRG verpflichtet, entsprechende Meldungen an das Krebsregister Baden-Württemberg zu übermitteln.

Neben der manuellen Erfassung von Meldungen im Meldeportal können die Krebsregistermeldungen über eine funktionierende Schnittstelle aus dem Primärsystem exportiert und an das Krebsregister Baden-Württemberg übermittelt werden. Das Primärsystem muss hierbei den Export gemäß des bundeseinheitlichen onkologischen Basisdatensatzes (oBDS) umsetzen können.

Für eine solide und gute Datenqualität ist elementar, dass die Schnittstelle zum Krebsregister funktioniert.

Bundeseinheitlicher onkologischer Basisdatensatz

Seit dem 01.10.2022 gilt der bundeseinheitliche onkologische Basisdatensatz (oBDS) als verbindlicher Datensatz für alle Krebsregister in Deutschland. Unter der Federführung der Plattform 65c, einer Arbeitsgemeinschaft der klinischen Krebsregister Deutschlands, wurde dieser Datensatz einheitlich für alle Krebsregister weiterentwickelt.

Alle Informationen rund um den oBDS sind unter Bundeseinheitlicher Onkologischer Basisdatensatz abgebildet. Die Anforderung zur Umsetzung der Schnittelle zu den Krebsregistern sowie unter anderem landesspezifische Regelungen, XML-Vorgaben und Besonderheiten organspezifischer Module werden im Umsetzungsleitfaden präzisiert.

Das Krebsregister Baden-Württemberg (KRBW) hat seit dem 01.10.2022 die Möglichkeit, Meldungen im oBDS-Format entgegenzunehmen. Bis zum 31.12.2023 läuft eine Übergangsfrist, in der neben dem oBDS auch Meldungen im Format ADT/GEKID 2.2.1 und 2.2.2 akzeptiert werden. Ab dem 01.01.2024 können nur noch Meldungen im oBDS-Format angenommen werden.

Die einheitliche Verwendung des oBDS in allen Krebsregistern Deutschlands ermöglicht eine standardisierte Datenerfassung und -verarbeitung, was die Qualität der Krebsfrüherkennung, -diagnose und -behandlung sowie der Krebsepidemiologie erhöht. Die Plattform 65c setzt sich dafür ein, dass die Umsetzung der Schnittstellen zu den Krebsregistern für alle Softwarehersteller reibungslos verläuft.

Schnittstellenabnahme

Seit März 2023 bieten die klinischen Krebsregister in Deutschland nach § 65c SGB V eine bundeseinheitliche Schnittstellenabnahme an. Die Abnahme dient dazu, potenzielle Fehlerquellen bei der Übermittlung von Daten auszuräumen und die Schnittstelle zu testen, bevor sie im System der Kunden eingerichtet wird. Die bundeseinheitliche Schnittstelleabnahme führt zu einer deutlichen Reduktion des Arbeitsaufwandes der Krebsregister sowie der Softwarehersteller, da nun nicht mehr jedes Krebsregister eine eigene Abnahme mit dem Softwarehersteller durchführen muss. Bei Interesse einer Schnittstellenabnahme nimmt der Softwarehersteller Kontakt mit der Koordinierungsstelle der Plattform §65c-Register auf. Daraufhin wird der antragsstellenden Person ein Landeskrebsregister zugeteilt, welches die Meldungen hinsichtlich verschiedener Kriterien auf ihre Gültigkeit und Konformität mit den Vorgaben überprüft.

Nach einer erfolgreichen Überprüfung steht einer offiziellen länderübergreifenden Schnittstellenabnahme nichts mehr im Wege und die antragstellende Person kann die oBDS-Schnittstelle bei den Kund:innen einrichten. Bitte beachten Sie jedoch, dass eine erfolgreiche Abnahme keine fehlerfreie Umsetzung garantiert und eventuell Verbesserungen durchgeführt werden müssen, wenn später aufgetretene Fehler in den XML-Dateien festgestellt werden.

Über die bundeseinheitliche Schnittstellenabnahme hinaus prüft das KRBW die Testmeldungen noch auf landesspezifische Anforderungen. Hierzu tritt das KRBW bei Bedarf mit dem Softwarehersteller erneut in Kontakt.

Datenrückmeldung

Behandlungsdatenrückmeldung
Über die Funktion der Datenrückmeldung im Meldeportal hat die meldende Einrichtung die Möglichkeit, für alle Patient:innen, zu denen sie bereits selbst Daten an das Register übermittelt hat, weitere im Register vorliegende Daten aus anderen Quellen einzusehen. Der Schutz der Identitätsdaten der anderen an der Behandlung beteiligten Meldenden ist dabei zu jedem Zeitpunkt sichergestellt. Es können nur die entsprechenden medizinischen Daten eingesehen werden. Die Rückmeldung kann über einen Sammelabruf ausgegeben werden, indem eine Textdatei mit den IDs der gewünschten Patient:innen ins Meldeportal hochgeladen wird. Alternativ können die Daten per Selektion über einen bestimmten Zeitraum oder über ICD-10-Codes abgerufen werden. Die Daten können im PDF- und XML-Format ausgegeben werden.

 

Vitaldatenrückmeldung
Sobald ein:e Patient:in nicht mehr in der eigenen Einrichtung behandelt wird, stellt die Verfolgung ihres:seines Krankheitsverlaufs eine erhebliche Herausforderung dar. Besonders schwierig ist die Sammlung wichtiger Informationen, beispielsweise für die Berechnung von Überlebenszeiten. Bisher wurden Anfragen zum Vitalstatus von Krebsregistern teilweise individuell beantwortet. Die neu implementierte Funktion der Vitaldatenrückmeldung im Meldeportal ermöglicht es, die Informationen zum Vitalstatus der gemeldeten Patient:innen in einem Best-of-Format abzurufen. Dieses Format beinhaltet Informationen aus verschiedenen Quellen, wie z.B. aus klinischen Meldungen, Melderegistern oder Todesbescheinigungen. Die Implementierung dieses definierten Formats soll es den Systemherstellern sowie meldenden Einrichtungen erleichtern, diese Daten standardisiert in ihrem System verarbeiten zu können. Zukünftig sollen möglichst alle Krebsregister diese einheitliche Schnittstelle zur Rückmeldung nutzen, um die Übermittlung und Verarbeitung von Informationen zu verbessern.

Sie haben noch Fragen?
Gerne sind wir auch persönlich für Sie da.

Matthias Ergenzinger

Referent Datenmanagement

 
ergenzinger@klr-krbw.de
Telefon: 0711 137909-209

Birkenwaldstraße 149
70191 Stuttgart

Gudrun Wöhr

Stellvertretende Leitung/
Operative Leitung Registerbereich

gudrun.woehr@drv-bw.de
Telefon: 0721 825-79003

Gartenstraße 105
76135 Karlsruhe