Bei Meldungen im neuen oBDS-Format müssen nun auch Pathologinnen und Pathologen eine ICD-10 in ihren Meldungen angeben und an das Krebsregister übermitteln (neue Pflichtangabe).
Bundesweit wird aktuell an einer einheitlichen Überleitungsliste von ICD-O zu ICD-10 gearbeitet. Bis diese verfügbar ist, wird den Pathologinnen und Pathologen in Baden-Württemberg eine BW-interne Überleitungstabelle bereitgestellt. Diese Tabelle finden Sie bei “Weiteren Informationen zur Meldung” oder als direkten Download hier.

Gemäß Beschluss der §65c-Plattform endet am 30.06.2024 die Frist zur Entgegennahme von Meldungen im ADT/GEKID-Format. Die vollständigen Informationen entnehmen Sie bitte diesem Schreiben.

Am 09.01.2024 wurden in einer neuen Krebsregister-Meldevergütung-Vereinbarung die Beträge für die jeweiligen Meldungsarten angepasst. Diese können Sie unserer Website im Kapitel „Vergütung“ entnehmen oder direkt hier nachlesen.

Die neuen Beträge gelten künftig für alle Meldungen zu Meldeanlässen mit einem Leistungsdatum ab 01.02.2024.

Dazu zählen Daten zum letzten Kontakt (z. B. Nachsorge oder Therapie) oder ggf. zu Todesursache und Todesdatum. Wir unterstützen Sie damit bei der Berechnung von Überlebenszeiten oder bei Ihrem Follow-up. Die Funktion ist über das Meldeportal zugänglich.

Weitere Informationen zur Datenrückmeldung finden Sie hier.