Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Krebsregister Baden-Württemberg ist bemüht, seine Website in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für www.krebsregister-bw.de

 

  1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
    Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

 

  1. Nicht barrierefreie Inhalte
    Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei: Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG:
  • Nicht alle Formulare und Dokumente liegen in barrierefreier Form vor
  • teilweise fehlen Alternativtexte für Bilder und Videos
  • …Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte.

 

  1. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
    Diese Erklärung wurde am 26.04.2023 erstellt.
    Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach § 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (L-BGG-DVO).
    Die Erklärung wurde zuletzt am 26.04.2023 überprüft.

 

  1. Rückmeldung und Kontaktangaben
    Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, können Sie sich gerne bei uns melden:
    Vertrauensstelle 
    bei der Deutschen Rentenversicherung
    Baden-Württemberg
    Gartenstraße 105
    76135 Karlsruhe
    Tel: 0721 825-79000
    E-Mail: vs@drv-bw.de

 

  1. Durchsetzungsverfahren
    Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das Krebsregister Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung. Falls das Krebsregister Baden-Württemberg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den/die kommunalen Beauftragte(n) für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

 

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Tel: 0711 279-3360

E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

 

Die Kontaktdaten der/des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.