Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Krebsregister Baden-Württemberg ist bemüht, seine Website in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für www.krebsregister-bw.de
- Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
- Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG:
- Nicht alle Formulare und Dokumente liegen in barrierefreier Form vor
- teilweise fehlen Alternativtexte für Bilder und Videos
- …Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte.
- Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 26.04.2023 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach § 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (L-BGG-DVO).
Die Erklärung wurde zuletzt am 26.04.2023 überprüft.
- Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, können Sie sich gerne bei uns melden: Epidemiologisches Krebsregister
c/o Deutsches Krebsforschungszentrum
Stiftung des öffentlichen Rechts
Im Neuenheimer Feld 581
69120 HeidelbergTel: 06221 42-4220
E-Mail: ekr-bw@dkfz.de
- Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das Krebsregister Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.Falls das Krebsregister Baden-Württemberg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den/die kommunalen Beauftragte(n) für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Tel: 0711 279-3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der/des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.