Die Klassifikationsschulung richtet sich an Meldende, die erforderlichen Grundkenntnisse in der Tumordokumentation vermitteln bzw. vertiefen möchten. Ziel ist es, die erforderlichen Grundkenntnisse in der Tumordokumentation zu vermitteln bzw. aufzufrischen.
Gerne können Sie sich hier zu dieser oder einer unserer anderen Schulungen anmelden. Wir freuen uns auf Sie.
Dazu zählen Daten zum letzten Kontakt (z. B. Nachsorge oder Therapie) oder ggf. zu Todesursache und Todesdatum. Wir unterstützen Sie damit bei der Berechnung von Überlebenszeiten oder bei Ihrem Follow-up. Die Funktion ist über das Meldeportal zugänglich.
Weitere Informationen zur Datenrückmeldung finden Sie hier.
Die Frage, ob die COVID-19 Pandemie und die damit verbundenen Zeiten des Lockdowns zu einem Rückgang von neu diagnostizierten Krebsneuerkrankungen geführt haben, wird kontrovers diskutiert. Viele der initialen Auswertungen basieren nur auf dem Meldevolumen anstelle des Diagnosedatums und ignorieren so potenzielle Meldeverzögerungen, die zu einer falsch niedrigen Inzidenz führen. Eine erste Analyse der Einflüsse der COVID-19 Pandemie auf die Krebsinzidenz in Baden-Württemberg wurde Ende 2022 vom Krebsregister veröffentlicht. Hier zeigte sich eine geringere Krebsinzidenz vor allem im ersten Lockdown (Mitte März bis Mitte Juni 2020). Bis zum Jahresende 2020 blieben die Inzidenzraten unter den Raten der Vergleichsjahre 2018 und 2019. Mittlerweile liegen dem Krebsregister genügend Daten vor, um die Auswirkungen auf die Krebsinzidenz für das Jahr 2021 auszuwerten. In der aktuellen Auswertung wird ersichtlich, dass sich die Pandemie noch deutlicher auf die Krebsinzidenz in 2021 ausgewirkt hat.
Lesen Sie weitere detaillierte Ergebnisse zu dieser Auswertung HIER.
Betroffene wie auch Angehörige der Gesundheitsberufe sind eingeladen, ihre Erfahrungen und Einschätzungen bei einem europäischen Projekt zur Bewertung der Lebensqualität bei Krebs einzubringen. Das Deutsche Krebsforschungszentrum ist als deutscher Partner an dem Projekt mit dem Namen „EUonQOL“ beteiligt, bei dem basierend auf bestehenden Instrumenten – wie dem EORTC QLQ-C30 – ein aktualisiertes und europaweit einheitliches Instrument entwickelt werden soll. Bei der Entwicklung des Instrumentariums sollen die unterschiedlichen Bedürfnisse von Patientinnen und Patienten während kurativer Therapie, nach Abschluss der Behandlung und in palliativer Behandlung berücksichtigt werden. Zusätzlich sollen auch die Erfahrungen der Vertreterinnen und Vertreter der Gesundheitsberufe (u.a. Ärztinnen, Ärzte, Pflegepersonal, Psycho-Onkologinnen und -Onkologen, Sozialdienst,…), die in ihrem Alltag mit Krebsbetroffenen konfrontiert sind, einfließen. Interessierte Fachkräfte sind eingeladen, sich an einer online Delphi-Befragung (2-3 Runden a 20-30 Minuten) zu beteiligen. Die erste Runde findet ab jetzt bis zum 02. Juni 2023 statt.
Weitere Informationen und den Teilnahmelink zur Studie finden Sie HIER
Schnittstelle für die Krebsregistermeldung
Der bundeseinheitliche onkologische Basisdatensatz (oBDS) regelt die standardisierte Tumordokumentation und Krebsregistrierung in Deutschland. Seine Vorgaben tragen dazu bei, Krebserkrankungen einheitlich und nach aktuellen medizinischen Erkenntnissen zu erfassen. Ziel ist es, über die realitätsnahe Abbildung der onkologischen Versorgungssituation bundesweit eine valide Datengrundlage für Datenauswertungen und Forschungszwecke zu erreichen.
Der oBDS als Grundlage für die Krebsregistermeldung legt die Informationen fest, die von meldepflichtigen Einrichtungen an ihr zuständiges Krebsregister zu melden sind. Dazu gehören Informationen zur Diagnose, Diagnosesicherung, Therapie, Nachsorge sowie Angaben im Falle eines Todes.
Der Basisdatensatz wird durch das technische oBDS-XML-Schema ergänzt und konkretisiert. Seine technische Umsetzung, die sogenannte oBDS-Schnittstelle, ermöglicht die elektronische Krebsregistermeldung aus dem Dokumentationssystem einer Behandlungseinrichtung. Voraussetzung ist, dass Softwarehersteller entsprechende Erfassungsformulare und die oBDS-Schnittstelle in ihrem System bereitstellen.
Alle Unterlagen, die für die Entwicklung wichtig sind, finden Softwarehersteller von Praxisverwaltungs-, Klinikinformations-, Tumordokumentations- und Pathologieinformationssystemen auf diesen Seiten:
oBDS-XML-Schema und Umsetzungsleitfaden (https://confluence.basisdatensatz.de/display/UMK)
Bundeseinheitlicher onkologischer Basisdatensatz (https://www.basisdatensatz.de/)
Länderübergreifende Schnittstellenabnahme
Mussten Softwarehersteller ihre entwickelte bzw. aktualisierte Schnittstelle bisher durch jedes Krebsregister separat abnehmen lassen, greift ab 1. März 2023 die länderübergreifende Schnittstellenabnahme der § 65c-Krebsregister.
Die klinischen Krebsregister prüfen eine entwickelte bzw. aktualisierte oBDS-Schnittstelle gemeinsam und geben sie dann zentral frei. So sparen Softwarehersteller zukünftig Zeit, da individuelle Abnahmen mit einzelnen Landeskrebsregistern stark vereinfacht werden. Die Abnahmen sollen mögliche Fehlerquellen in der Entwicklung ausräumen, bevor meldepflichtige Einrichtungen eine Krebsregistermeldung vornehmen können.
Von dem einheitlichen Vorgehen profitiert auch die flächendeckende Krebsregistrierung in Deutschland, da Ärzt:innen über die schnellere Bereitstellung der oBDS-Schnittstelle im eigenen Dokumentationssystem einfacher ihrer gesetzlichen Meldepflicht an ihr zuständiges Krebsregister nachkommen können.
Anmeldung und Ablauf einer Schnittstellenabnahme
Ablauf der Schnittstellenabnahme (https://plattform65c.de/schnittstellen/softwarehersteller/)
Abgenommene Schnittstellen (https://plattform65c.de/schnittstellen/abgenommene-schnittstellen/)
Plattform § 65c
Die Plattform § 65c ist der bundesweite Zusammenschluss der klinischen Krebsregister nach § 65c SGB V. Als Expertengremium sichert sie den dauerhaften fachlichen Austausch unter den klinischen Krebsregistern für eine einheitliche und flächendeckende klinische Krebsregistrierung in Deutschland.
Herr Prof. Dr. med. Volker Arndt, Leiter des Epidemiologischen Krebsregisters, übernimmt turnusgemäß die Sprecherschaft des Krebsregisters Baden-Württemberg zum 1. April 2023 für zwei Jahre.
Wie immer können Sie den Newsletter mit aktuellen Themen direkt hier lesen und sich auch für den Versand direkt per E-Mail an Sie hier anmelden!
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Seit dem 21.11.2022 werden alle Meldungen über das Erfassungsmodul im neuen oBDS-Format erfasst und übermittelt. Die neuen Felder und Ausprägungen werden automatisch angezeigt.
Korrekturanforderungen zu bestehenden Meldungen oder offene, noch nicht übermittelte Meldungen werden automatisch migriert. Sollte eine automatische Migration nicht möglich sein, erscheint automatisch ein Dialogfenster und Sie müssen eine Entscheidung treffen.
Bitte beachten Sie auch die Ausfüllhinweise am rechten Bildschirmrand, sobald Sie ein Feld anklicken.
Hierbei ergeben sich keine Änderungen für Schnittstellenmelder im Umgang mit dem Meldeportal. Sie können weiterhin Dateien über das Meldeportal hochladen. Sobald die oBDS-Schnittstelle von Ihrem Softwarehersteller abgenommen und an Sie ausgeliefert wurde, können Sie aus Ihrem TDS ebenfalls oBDs-Dateien exportieren und im Meldeportal hochladen.
Eine erste Übersicht der Änderungen (für Schnittstellenmeldungen und Erfassungsmodul) haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Für unsere oBDS-Schulung, die erstmals am 30.11. stattfand, sind Folgetermine für Frühjahr 2023 in Planung.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne telefonisch.