Bei Meldungen im neuen oBDS-Format müssen nun auch Pathologinnen und Pathologen eine ICD-10 in ihren Meldungen angeben und an das Krebsregister übermitteln (neue Pflichtangabe).
Bundesweit wird aktuell an einer einheitlichen Überleitungsliste von ICD-O zu ICD-10 gearbeitet. Bis diese verfügbar ist, wird den Pathologinnen und Pathologen in Baden-Württemberg eine BW-interne Überleitungstabelle bereitgestellt. Diese Tabelle finden Sie bei “Weiteren Informationen zur Meldung” oder als direkten Download hier.

Zum 30.6.2024 endet die Frist zur Übermittlung von Meldungen im ADT/GEKID-Format. Meldungen werden zukünftig nur noch im neuen oBDs-Format angenommen. Mehr zu den Änderungen, die die Umstellung für Schnittstellen mit sich bringt, erfahren Sie in unserer OBDs Schulung für Schnittstellenmelder am 31.07.2024.

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Ab dem 01.08.2024 (Meldedatum) setzen wir die aktuellen Empfehlungen der Plattform § 65c zu den in einer OP-Meldung erwarteten OPS-Schlüsseln um. Ab diesem Zeitpunkt nehmen wir ausschließlich OP-Meldungen an, die mindestens einen tumortherapeutischen OPS-Code enthalten. Die Liste mit den entsprechenden OPS-Codes finden Sie ab sofort auf unserer Website unter diesem Link.

Solange mindestens ein tumortherapeutischer Code enthalten ist, können beliebig viele weitere Schlüssel (auch z. B. aus dem 1er Bereich) mit übermittelt werden. Speziell im ZNS-Bereich ist es außerdem möglich, nun auch bestimmte 1er-Schlüssel, sofern sie tumortherapeutisch sind, ohne einen 5er-Schlüssel zu übermitteln. Ebenfalls sind bestimmte 8er-Schlüssel als tumortherapeutisch eingestuft und damit auch ohne einen 5er-Schlüssel zu melden.

Die in der Liste aufgeführten Codes basieren auf dem OPS-Katalog 2024 und werden auch rückwirkend auf Codes aus älteren Versionen angewandt. Ein Beispielfall: Sie übermitteln uns 2024 eine OP-Meldung mit Leistungen aus dem Jahr 2023, die daher auch OPS-Schlüssel aus dem Katalog von 2023 enthält, z. B. 5-401.00. Dieser ist laut Liste ein tumortherapeutischer OPS-Schlüssel. Da der Schlüssel auch im Katalog von 2023 enthalten ist, ist die Meldung in Bezug auf den OPS-Schlüssel gültig.

OPS-Schlüssel, die in einer vorherigen OPS-Version als endständig galten oder im aktuellen Katalog nicht mehr vorhanden sind, finden sich nicht in der aktuellen Liste. Sofern der Schlüssel tumortherapeutisch ist, wird die Meldung jedoch angenommen. Ein Beispielfall: Sie übermitteln uns 2024 eine OP-Meldung mit Leistungen aus dem Jahr 2017 mit dem damals gültigen OPS-Schlüssel 5-262.00. Dieser OPS-Schlüssel ist nicht in der aktuellen Liste mit tumortherapeutischen OPS-Schlüsseln vorhanden, da dieser nicht mehr im OPS-Katalog enthalten ist. Da es sich aber grundsätzlich um einen tumortherapeutischen Schlüssel handelt, wird dieser dennoch angenommen.

Gemäß Beschluss der §65c-Plattform endet am 30.06.2024 die Frist zur Entgegennahme von Meldungen im ADT/GEKID-Format. Die vollständigen Informationen entnehmen Sie bitte diesem Schreiben.

Die Weiterleitung der Daten an das Kinderkrebsregister wurde hinzugefügt. Das Patienteninformationsblatt steht weiterhin in einer Flyer-Druckversion und einer Ansichtsversion hier zur Verfügung. Der aktuelle Stand ist 06/2024.

Pressemitteilung

Die neue Funktion „Beendigung der Therapie melden“ ermöglicht es Erfassungsmodulmeldern, das Behandlungsende als separate Meldung zu erstellen und zu übermitteln. Durch diese Funktion werden die in der Meldung zum Behandlungsbeginn bereits erfassten Daten in die neue Meldung zum Behandlungsende übernommen. Diese zweite Meldung muss dann nur noch um die Daten des Behandlungsendes, wie z.B. das Enddatum oder die Nebenwirkungen der Therapie ergänzt werden. Beide Meldungen sind – sofern vollständig und korrekt – vergütungsfähig, wenn Behandlungsbeginn und Behandlungsende in eigenen Meldungen übermittelt werden.

Wie Sie die Funktion nutzen und was es dabei zu beachten gilt, erfahren Sie in diesem PDF hier auf unserer Website im Menü Home – Meldende – Wichtige Unterlagen und Materialien – Anleitungen zum Meldeportal und Neuerungen in unserer neuen Rubrik “Neue Funktionen im Meldeportal”.

Am 30.06.2024 endet die Frist zur Entgegennahme von Meldungen im ADT/GEKID-Format (Version 2.x.x). Danach können ausschließlich Meldungen im oBDS-Format (Version 3.x.x) an das Krebsregister Baden-Württemberg übermittelt werden.

Die Softwarehersteller wurden durch die Koordinierungsstelle der Plattform § 65c bereits frühzeitig informiert und zur Implementierung der oBDS-Schnittstelle in ihre Systeme aufgerufen. Kürzlich wurden die Softwarehersteller in einer Pressemitteilung erneut daran erinnert: https://plattform65c.de/aktuelles/neue-version-des-obds/.
Eine Übersicht der von den Landeskrebsregistern bereits abgenommenen und in der Abnahme befindlichen Schnittstellen wird von der Plattform § 65c gepflegt: https://plattform65c.de/schnittstellen/abgenommene-abzunehmende-schnittstellen/ 
Sollte die Umstellung des von Ihnen verwendeten Dokumentationssystems auf das neue oBDS-Format noch nicht geplant oder erfolgt sein, kontaktieren Sie dazu bitte den für Sie zuständigen Softwarehersteller, damit Ihnen auch weiterhin eine reibungslose Übermittlung der Krebsregistermeldungen ermöglicht werden kann.

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