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27.06.2024

Externe Leistungen

Keine Meldepflicht für Leistungen aus externen Quellen

Für Informationen zu meldepflichtigen Ereignissen aus externen Quellen (z.B. Arztbriefen) besteht keine Meldepflicht.

Falls Sie dennoch Informationen aus externen Quellen melden möchten, müssen die Meldungen im oBDS-Format über das Feld “Eigene Leistung” mit “nein” gekennzeichnet werden. Bei Meldungen, die noch im ADT/GEKID-Format übermittelt werden, muss die externe Leistung mit der Melder-ID 999999 im Feld für den Leistungserbringer an das Krebsregister Baden-Württemberg gemeldet werden. Die Meldungen können im Krebsregister nur verarbeitet und ausgewertet werden, wenn sie richtig gekennzeichnet sind. Wenn Sie Meldungen zu externen Leistungen an das Krebsregister übermitteln, sind Sie für den korrekten Inhalt verantwortlich. Potentielle Rückfragen werden daher an Sie als Absender gerichtet.

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