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Informationen zum Kohortenabgleich

Wurde von Teilnehmenden einer Studie die Einwilligung für ein Kohortenabgleich eingeholt, können die in der Studie erhobenen Daten durch angeforderte Daten des Krebsregisters Baden-Württemberg ergänzt werden. Selbstverständlich muss die zuständige Ethikkommission diesem Abgleich zustimmen. Wir freuen uns, wenn die Daten aus Baden-Württemberg für aktuelle wissenschaftliche Forschungsprojekte verwendet werden. Sie möchten gerne einen Kohortenabgleich beantragen? Dann senden Sie bitte den Kurzfragebogen ausgefüllt per E-Mail an das Epidemiologische Krebsregister Baden-Württemberg.

Weitere Informationen erhalten Sie in der direkten Korrespondenz mit uns.

Prozess des Kohortenabgleichs

Grafik Kohortenabgleich zum Download (PDF)

Gerne unterstützen wir Sie auch persönlich:

Dr. rer. nat. Silke Hermann

Wissenschaftlerin/
Forschung

forschungsanfragen@klr-krbw.de
Telefon: 06221 42-2389

Im Neuenheimer Feld 581
69120 Heidelberg

Dagmar Schuldt

Operative Leitung Registerbereich/
Abrechnung

forschungsanfragen@klr-krbw.de
Telefon: 0721 825-79001

Gartenstraße 105
76135 Karlsruhe